Rudolf Fürthner
Immobilienmakler nach § 34 c
Grenzweg 17, 84478 Waldkraiburg
Telefon: 08638 - 83532 **** Fax: 08638 - 4161 **** Mobil: 0173 9450 550
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) letzte Fassung
28. Juli 2014
Gültigkeit:
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die
nachstehenden Bedingungen an. Die Kontaktaufnahme mit uns oder dem
Eigentümer gilt als Verwendung des Angebotes.
1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den
nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere
Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
3. Wir sind sowohl für den Verkäufer (Vermieter) als auch für den Käufer (Mieter)
entgeltlich tätig (Doppeltätigkeit)
4. Wir verpflichten uns soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar, alle
Unterlagen vertraulich zu behandeln.
5. Weitergabeverbot – Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise
von uns sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich
untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung (Schriftform) an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese
Vereinbarung und erlangt ein Dritter oder eine weitere Person durch den Dritten
diese Informationen, so dass es zum Hauptvertrag (Kaufvertrag, Mietvertrag)
kommt, so ist der Kunde verpflichtet dem Makler die Provision inkl. MwSt. zu
entrichten.
6. Der Makler ist berechtigt im Interesse einer zügigen Vermarktung (Verkauf,
Vermietung) mit einen „Dritten“ (z.B. anderen Makler) zusammenzuarbeiten. Der in
den AGB genannte Punkt 5 ist auch für die hier genannte „Dritte“ Person gültig.
7. Ist dem Kaufinteressenten (Mietinteressenten) das von uns nachgewiesene Objekt
bereits bekannt, hat er dies unverzüglich unter Beifügung eines Nachweises
mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser
Angelegenheit als eine für den Abschlussfall (Hauptvertrag) ursächliche Tätigkeit an
und schuldet die Maklerprovision.
8. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer oder Kauf-
/Mietinteressenten) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten
Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
9. Informationspflicht – Der Auftraggeber (Eigentümer) erteilt uns mit dieser
Vereinbarung die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche
Akten, insbesondere Bauakten (nur beim Verkauf) sowie alle Informations- und
Einsichtsrechte gegenüber dem WEG- Verwalter (Verkauf und Vermietung), wie sie
dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
10. Entstehung des Provisionsanspruches: Mit dem Abschluss eines durch unseren
Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder
sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am
Tage des Vertragsabschlusses (notarielle Beurkundung/Mietvertrag) fällig und
zahlbar. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer
Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht
des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes
vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in
diesem Fall angerechnet.
11. Aufwendungsersatz – Der Kunde (Eigentümer) ist nur dann verpflichtet einen
Aufwendungsersatz zu leisten, wenn dies als Individualvereinbarung schriftlich
unter Angabe des Aufwendungsersatzes (in Euro) festgelegt wurde.
12. Haftungsbegrenzung- Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit
Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen
Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr
für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind
freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf
übernehmen können.
13. Verjährung – die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden
gegen uns (Makler) beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die
gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren
Verjährung führen, so gelten diese.
14. Gerichtsstand- Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des HGB, so ist
als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen
und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
15. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des
Maklers Gültigkeit.
16. Haftungsausschluss: Alle Objekte werden im Auftrag und mit der Befugnis des
Eigentümers angeboten. Die in unseren Geschäftsunterlagen gemachten Angaben zu
den Objekten, beruhen auf den Aussagen und den Unterlagen des Eigentümers.
Der Makler Rudolf Fürthner übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
17. Salvatorische Klausel –Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein
Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die
den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.